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Agentur für Werbung und Kommunikation
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stand: 12/2012 / Gesamt 3 Seiten
1. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen, einschließlich Beratungen und sonstigen vertraglichen Leistungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen vorbehaltlos liefern. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollten.
1.2. Sämtliche Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers sind Änderungen an Konzepten, Strategien, Entwürfen, Texten, Reinzeichnungen und Computerdateien unzulässig. Dies gilt für Änderungen an Originalen und gleichermaßen bei der Reproduktion. Die Nachahmung, auch von Teilen, ist ebenfalls unzulässig.
Soweit nicht anders vereinbart, wird dem Auftraggeber mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars das einfache Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck übertragen. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Urheber.
1.3. Grundsätzlich werden dem Auftraggeber nur Nutzungsrechte, nicht aber Eigentumsrechte an Konzepten, Entwürfen oder Reinzeichnungen eingeräumt.
Werden Originale übergeben, so sind diese im Rahmen einer zu vereinbarenden Frist unbeschädigt zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung ersetzt der Auftraggeber die zur Wiederherstellung der Originale notwen¬digen Kosten. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon unberührt.
1.4. Es besteht keine Verpflichtung des Auftragnehmers, Computerdateien oder Layouts herauszugeben. Die Herausgabe von Computerdaten bedarf der gesonderten Vereinbarung.
2. Vergütung
2.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde:
– sind sämtliche Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, kostenpflichtig;
– sind die vom Auftragnehmer in Kostenvoranschlägen angegebenen Preise als Schätzwerte zu verstehen, die Vergütung ergibt sich aus dem tatsächlich entstandenen Zeitaufwand;
– ist mit der Vergütung die Arbeitsleistung inklusive des einfachen Nutzungsrechts für das Werk abgegolten;
– ist die Vergütung bei Ablieferung des Werks fällig;
– trägt der Auftraggeber die bei nachträglichen Änderungen entstehenden Mehrkosten.
2.2. Bei Bereitstellung großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann der Auftragnehmer hierfür Vorauszahlungen verlangen.
2.3. Zahlungsverzug tritt spätestens nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ein. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Auftragnehmer entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen. Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von 12 Euro zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weiterer Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch ent¬steht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf Kreditkonten auf Seiten des Auftragnehmers anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
2.4. Die in Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Sonder- und Fremdleistungen, Neben- und Reisekosten
3.1. Sonderleistungen wie Änderung oder Umarbeitung von Konzepten, Reinzeichnungen und Texten, Manuskriptstudium, Recherchen, Kontakte und Fahrten sowie Litho- und Drucküberwachung werden dem Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet.
3.2. Auslagen für spezielles Material und für Fremdleistungen wie z.B. Fotografien, Reproduktionen, Satz und Druck sowie Porto- und Kurierkosten sind vom Auftraggeber zu erstatten.
3.3. Der Auftraggeber übernimmt im Rahmen des Auftrags entstandene Reisekosten für Reisen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig und mit ihm abgesprochen sind.
3.4. Wenn von Seiten des Auftragnehmers hohe finanzielle Vorleistungen erforderlich werden, so ist vom Auftraggeber eine angemessene Abschlagszahlung zu leisten.
4. Haftung
4.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur größtmöglichen Sorgfalt bei der Auftragsausführung, der Auswahl von Erfüllungsgehilfen und Anbietern von Fremdleistungen und bei der Behandlung der ihm vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen, Filme, Layouts etc. Für Fehler und Beschädigungen haftet er nur bei eigenem Verschulden und nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
4.2. Der Auftraggeber versichert, zur Verwendung der dem Auftragnehmer überlassenen Vorlagen berechtigt zu sein, ist er – entgegen dieser Versicherung – hierzu nicht berechtigt, so stellt er den Auftragnehmer von Regreßforderungen Dritter frei.
4.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulassungs- und Eintragungsfähigkeit der abgelieferten Arbeiten.
4.4. Vor der Fertigstellung des Endprodukts übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vorlage zur Korrektur/Genehmigung, nach deren Muster das Endprodukt gefertigt wird.
4.5. Wird dem Auftraggeber als korrekturfähiges Zwischenprodukt ein digitaler Proof zur Druckreiferklärung vorgelegt, wird ausdrücklich darauf hingewie¬sen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muss ein zusätzlich kostenpflichtiger Andruck auf Originalpapier erstellt werden.
4.6. Telefonisch aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
4.7. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung von Entwürfen oder Reinausführungen die Verantwortung für deren Richtigkeit.
4.8. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Texte und Bilder entfällt jede Haftung des Auftragnehmers. Gewährleistungsansprüche kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn das Endprodukt deutliche Abweichungen von der genehmigten Vorlage aufweist, die durch eigenes Verschulden des Auftragnehmers entstanden sind.
4.9. Für Kosten, die aus der Überschreitung von vereinbarten Preisen oder Lieferzeiten aus Gründen entstehen, die der Auftragnehmer nicht selbst zu verantworten hat, haftet der Auftragnehmer nicht.
5. Lieferung und Beanstandungen
5.1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten Lieferungen ab dem Sitz des Auftragnehmers.
5.2. Vereinbarte Lieferzeiten sind grundsätzlich nur geschätzte Termine, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermine schriftlich zugesagt wurden. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer garantiert nicht für schnellsten und/oder billigsten Versand.
5.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Prüfung der gelieferten Arbeiten. Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Bei verspäteter Rüge entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche. Die künstlerische Gestaltung betreffende Reklamationen sind ausgeschlossen.
5.4. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn sie bei Vor- oder Zulieferanten eintreten – verlängert sich, wenn der Auftragnehmer an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtung behindert ist, die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, sofern die Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
6. Belegexemplare
6.1. Der Auftraggeber überlässt dem Auftragnehmer unentgeltlich mindestens zehn ungeknickte, unbeschädigte Belegexemplare der vervielfältigten Arbeiten. Diese Muster darf der Auftragnehmer zum Zwecke der Eigenwerbung verwenden.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Erfüllungsort ist Hannover.
7.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
7.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.